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Preise
Erstgespräch
Im Rahmen des Erstgesprächs erhalten Sie gerne eine erste Honorarschätzung.
Aktuelles Preisblatt
Die aktuellen Stundenpreise können Sie hier abfragen. Die Verrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Durch gut aufbereitete und vollständige Unterlagen erleichtern Sie das Arbeiten und minimieren die Kosten.
Setzen Sie ihr Honorar von der Steuer ab!
Abhängig von ihrem persönlichen Grenzsteuersatz werden Ihnen zwischen 0-55% des Honorars über die Steuererklärung indirekt durch das Finanzamt zurückerstattet, da die Aufwendungen für den Steuerberater für Privatpersonen gem. § 18 (1) Z 6 EStG als Sonderausgaben in der österr. Steuererklärung absetzbar sind. Auch Unternehmer können das Honorar als Betriebsausgabe ansetzen.
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